Auch unsere Startups erhalten in der Corona-Krise Hilfe vom Bund, aber auch unser Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eigene Hilfsprogramme aufgelegt. Für Gründer ist es aber nicht immer einfach, den Überblick zu behalten: Welche Besonderheiten sind in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen zu beachten ? Welche KfW-Kredite sind für Startups geeignet? Was hat es mit den Bürgschaften der Bundesländer auf sich ? Wer von uns Startups hat Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Corona-Soforthilfeprogramm ? Antworten auf diese Fragen gibt der Digitalverband Bitkom mit seiner Übersicht „Startup-Land: Corona-Hilfen“.
Eine Übersicht aller Finanzhilfen in Zeiten von Corona in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen findet Ihr hier.
NRW.Start-up akut
Besonders für uns Startups ist das Kreditprogramm NRW.Startup-aktut zu erwähnen, dort vergibt die NRW.BANK ein Wandeldarlehn an Startups in der Seed- oder Startup-Phase, die nicht älter als 36 Monate sind und ihren Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen haben. Der Kredit wird nur an Kapitalgesellschaften vergeben und beläuft sich auf mind. 15.000 Euro – max. 200.000 Euro. Dies alles zu einem Zinssatz von 6% pro Jahr. Alle erforderlichen Antragsformular findet Ihr hier.
Kommt alle gut durch diese schwierige Zeit & bleibt gesund.
Euer Dortmund-Startups – Team